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Fünf Tipps, um die eigene Buchführung zu meistern

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Gastartikel von GAAP GmbH

Wer in Deutschland ein eigenes Unternehmen gründet, muss nicht nur die richtige Idee und Tatkraft haben, seine Geschäftsidee „an den Mann“ zu bringen, er muss auch formale Kenntnisse mitbringen. Dazu gehören unter anderem auch Kenntnisse über eine korrekte Buchführung. Der (Jung-)Unternehmer kommt nicht drum herum; lediglich GbRs mit einem Umsatz von weniger als 500.00 Euro und Nicht-Kaufleute sowie Freiberufler sind von der Buchführungspflicht entbunden. Jedoch ist eine professionelle Buchführung auch für das eigene Unternehmen von Nutzen: Nur mit einer ordentlichen Buchführung lassen sich Entwicklungen erkennen, Entscheidungen treffen und die finanzielle Lage des Unternehmens erkennen. Im Folgenden werden 5 Tipps für eine fachgerechte Buchführung gegeben.

1. Auch die Kosten der Gründung nachhalten.

Auch während der Aufbauphase eines Unternehmens entstehen Kosten. Diese müssen unbedingt nachvollziehbar dokumentiert werden (Belege sammeln). Denn sie können bereits steuerlich geltend gemacht werden.

2. Verantwortung und Zuständigkeit delegieren.

Neben dem Tagesgeschäft lässt sich eine ordentliche Buchführung kaum realisieren. „Hierfür sollte eine klar benannte Person zuständig sein. Dies kann Jemand im eigenen Unternehmen sein, jedoch lassen sich auch Partner von Außen mit ins Boot holen, um sicher zu stellen, dass die hohen Anforderungen des Finanzamtes auch erfüllt werden“, erklärt Andreas van Riesen, Steuerberater und Experte für Buchführung der Berliner GAAP GmbH. Zu einer professionellen Buchführung gehört Fachwissen, und dies erfordert eben einen Fachmann. Speziell gilt es, die qualitativen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch vermeidbaren Ärger!

3. Einfache Buchführung, doppelte Buchführung?

Die einfache Buchführung ist eine simple Auflistung von Einnahmen und Ausgaben in Listenform. Bei Einzelunternehmen und Freelancern ist diese Form zumeist die Gängige. Die doppelte Buchführung wird jedoch bei allen Unternehmen verlangt, die im Handelsregister eingetragen sind. Hierbei muss jede Einnahme als auch jede Ausgabe doppelt gebucht werden. Am Ende des Jahres muss darüber hinaus auch ein sogenannter Jahresabschluss erstellt werden.

4. Belege, Quittungen, Rechnungen sammeln!

Allein aus Gründen der Steuerersparnis müssen alle Rechnungen, Quittungen und Belege gesammelt werden, da diese die Steuerlast als Betriebsausgaben senken. Mit einer ordentlichen Buchführung kann dies problemlos realisiert werden.

5. Geeignete Software zur Buchführung einsetzen.

Es muss nicht gleich ein teures Profi-Finanzprogramm sein, das diese Aufgabe erledigt. Es gibt auf dem Markt auch günstige Programme, die die Grundfunktionen zur Verfügung stellen, mit der verschiedene Konten verwaltet werden oder auch vorgefertigte Standard-Formulare ausgedruckt werden können.

Bei einer Unternehmensgründung tut sich jeder Gründer selbst einen Gefallen, wenn er sich intensiv mit dem Thema „Buchführung“ auseinander setzt. Nicht nur die rechtlichen Anforderungen (Finanzamt), sondern auch die Eigenkontrolle stehen hierbei im Vordergrund. Nur mit einer ordentlichen Buchführung kann ein Überblick über die eigene Finanzlage gewahrt bleiben, nur so können steuerliche Vorteile finanzrechtlich einwandfrei genutzt werden.